"Prudentia potentia est" - Wissen ist Macht
Rechtsanwalt Arjol Minga berät Unternehmen und Privatpersonen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten des zivilen und strafrechtlichen Bereiches. Vorrangig wird der Tätigkeit als Berater im außengerichtlichen Verfahren eine besondere Rolle zugesprochen, um vermeidbare Prozesse zu verhindern.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Minga spezialisiert im Bereich der Geldwäscheprävention und unterstützt dabei Verpflichtete nach dem GwG - Geldwäschegesetz bei der Implementierung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Das Gesetz schreibt den Verpflichteten vor, dass sie über ein wirksames Risikomanagement verfügen müssen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihres Betriebs angemessen ist. Anhand eine Risikoanalyse müssen die Verpflichteten die für sie wesentlichen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ermitteln. Wir unterstützen und helfen Sie dabei, diese Vorgaben in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Das GwG bestimmt für Verpflichtete eine Vielzahl an Pflichten und Aufgaben. Dabei ist es der Wille des Gesetzgebers, die Einhaltung dieser Pflichten künftig verstärkt zu kontrollieren. Die Meldepflicht an die FIU (Financial Intelligence Unit) ist eine wesentliche Aufgabe. Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass eine Transaktion in Verbindung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, hat eine Verdachtsmeldung zu erfolgen.
Wir beraten und helfen Sie bei der Implementierung der GwG-Vorgaben in Ihren Unternehmen. Unterstützen bei dem Aufbau eines Risikomanagements und der dazu gehörenden Risikoanalyse. Entwickeln gemeinsam internen Grundsätzen, Verfahren, Kontrollen sowie Organisation- und Arbeitsanweisung für das Unternehmen. Außerdem bieten wir eine praktische Schulung/Training aller operativen Mitarbeiter über Typologien sowie Methoden der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
Bei der Geldwäsche wird illegal erworbenes Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf verdeckt eingeschleust. Die ursprüngliche illegale Herkunft des Geldes soll vertuscht werden, damit es später als „sauberes“ verwendet wird. Mehr Info
Das Gesetz schreibt den Verpflichteten vor, dass sie über ein wirksames Risikomanagement verfügen müssen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihres Betriebs angemessen ist. Anhand eine Risikoanalyse müssen die Verpflichteten die für sie wesentlichen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ermitteln. Wir unterstützen und helfen Sie dabei, diese Vorgaben in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Das GwG bestimmt für Verpflichtete eine Vielzahl an Pflichten und Aufgaben. Dabei ist es der Wille des Gesetzgebers, die Einhaltung dieser Pflichten künftig verstärkt zu kontrollieren. Die Meldepflicht an die FIU (Financial Intelligence Unit) ist eine wesentliche Aufgabe. Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass eine Transaktion in Verbindung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, hat eine Verdachtsmeldung zu erfolgen.
Wir beraten und helfen Sie bei der Implementierung der GwG-Vorgaben in Ihren Unternehmen. Unterstützen bei dem Aufbau eines Risikomanagements und der dazu gehörenden Risikoanalyse. Entwickeln gemeinsam internen Grundsätzen, Verfahren, Kontrollen sowie Organisation- und Arbeitsanweisung für das Unternehmen. Außerdem bieten wir eine praktische Schulung/Training aller operativen Mitarbeiter über Typologien sowie Methoden der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
Bei der Geldwäsche wird illegal erworbenes Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf verdeckt eingeschleust. Die ursprüngliche illegale Herkunft des Geldes soll vertuscht werden, damit es später als „sauberes“ verwendet wird. Mehr Info
Das Gesetz schreibt den Verpflichteten vor, dass sie über ein wirksames Risikomanagement verfügen müssen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihres Betriebs angemessen ist. Anhand eine Risikoanalyse müssen die Verpflichteten die für sie wesentlichen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ermitteln. Wir unterstützen und helfen Sie dabei, diese Vorgaben in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Das GwG bestimmt für Verpflichtete eine Vielzahl an Pflichten und Aufgaben. Dabei ist es der Wille des Gesetzgebers, die Einhaltung dieser Pflichten künftig verstärkt zu kontrollieren. Die Meldepflicht an die FIU (Financial Intelligence Unit) ist eine wesentliche Aufgabe. Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass eine Transaktion in Verbindung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, hat eine Verdachtsmeldung zu erfolgen.